labora
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) gelten für Verträge zwischen der Lab1 GmbH, Mühlenkamp 12, 22303 Hamburg („Anbieter”, „labora”) und der Person, die eine Leistung unter der Marke „labora” über labora.live bucht („Kund:in”).

(2) Vertragspartner der Kund:in für die in § 2 beschriebene Leistung ist ausschließlich die Lab1 GmbH.

(3) Die Blutentnahme erbringt eine Ärztin oder ein Arzt am gewählten Standort auf Grundlage eines gesonderten Behandlungsvertrags (§ 4). Dieser Behandlungsvertrag ist nicht Gegenstand dieser AGB.

(4) Abweichende Bedingungen der Kund:in werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt unter der Marke „labora” eine Plattform für Biomarker-Analyse-Pakete als Lifestyle-Angebot bereit. Die Leistung des Anbieters umfasst:

– die Organisation des Ablaufs einschließlich Terminvermittlung, Probenkennzeichnung und Transport,

– die Beauftragung der technischen Laboranalyse (§ 3),

– die Aufbereitung und Darstellung der Messwerte in der labora-Web-App,

– allgemeine Informationen zu den gemessenen Markern.

(2) Der Anbieter erbringt keine ärztliche Leistung und übt keine Heilkunde aus. Der Anbieter stellt keine Diagnose, gibt keine Therapieempfehlung und nimmt keine medizinische Bewertung der Messwerte vor.

(3) Die ärztliche Beurteilung der Messwerte erfolgt ausschließlich durch das Partnerlabor (§ 3). Der Anbieter stellt den Befund des Partnerlabors unverändert dar und nimmt keine eigene medizinische Beurteilung, Einordnung oder Kommentierung vor. Die Ärztin oder der Arzt am Standort ist an der Beurteilung nicht beteiligt.

(4) labora ersetzt keine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder Beratung. Auffällige oder außerhalb des Referenzbereichs liegende Werte soll die Kund:in einer Ärztin oder einem Arzt vorlegen.

(5) labora ist kein Medizinprodukt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745.

(6) Die Leistung steht an den unter labora.live/standorte ausgewiesenen Standorten zur Verfügung.

§ 3 Laboranalyse

(1) Die Laboranalyse einschließlich medizinischer Validation und ärztlicher Befundung erbringt ein akkreditiertes Partnerlabor im eigenen Namen und in eigener ärztlicher Verantwortung. Der Anbieter schließt den Vertrag hierüber in Vollmacht der Kund:in mit dem Partnerlabor (§ 164 BGB); Vertragspartner der Kund:in ist das Partnerlabor.

(2) Die Vollmacht erteilt die Kund:in im Buchungsprozess gesondert. Welches Labor die Probe analysiert, richtet sich nach dem gewählten Standort: in Hamburg die Labor Dr. Heidrich & Kollegen MVZ GmbH, Klinikweg 23, 22081 Hamburg; in Berlin die MDI Limbach Berlin GmbH, Aroser Allee 84, 13407 Berlin. Für weitere Standorte wird das Partnerlabor vor deren Start hier und in der Datenschutzerklärung benannt.

(3) Gegenstand des Vertrags mit dem Partnerlabor sind Präanalytik, Messung, technische und medizinische Validation sowie die ärztliche Befundung. Das Partnerlabor rechnet seine Leistung nach der GOÄ im eigenen Namen gegenüber der Kund:in ab (§ 6).

(4) Das Partnerlabor übermittelt den Befund ausschließlich an den Anbieter, auf Grundlage der von der Kund:in im Buchungsprozess gesondert erklärten Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht. Die Kund:in erhält den Befund unverändert über die labora-Web-App. Die Ärztin oder der Arzt am Standort erhält ihn nicht.

(5) Das Partnerlabor ist für Analyse und Befundung datenschutzrechtlich eigener Verantwortlicher. Die Vergütungsforderung des Partnerlabors wird an den Anbieter zur Einziehung abgetreten, soweit die Kund:in im Buchungsprozess gesondert zugestimmt hat; der Anbieter zieht sie als Teil des Gesamtbetrags ein und leitet sie ohne Abzug weiter. Die Rechnung des Partnerlabors wird der Rechnung des Anbieters als Anlage beigefügt.

§ 4 Blutentnahme, Behandlungsvertrag mit der Ärztin oder dem Arzt

(1) Die venöse Blutentnahme erbringt eine Ärztin oder ein Arzt am gewählten Standort im eigenen Namen und in eigener ärztlicher Verantwortung, gegebenenfalls durch Delegation an qualifiziertes nicht-ärztliches Personal unter ärztlicher Aufsicht.

(2) Der Behandlungsvertrag kommt unmittelbar zwischen der Kund:in und der Ärztin oder dem Arzt zustande. Er umfasst ausschließlich die Aufklärung über die Blutentnahme, die Prüfung von Kontraindikationen und die Durchführung der Blutentnahme. Er umfasst nicht die Beauftragung, Beurteilung oder Mitteilung von Analyseergebnissen.

(3) Die Kund:in bevollmächtigt den Anbieter, diesen Behandlungsvertrag in ihrem Namen zu schließen (§ 164 BGB). Die Vollmacht wird im Buchungsprozess gesondert erteilt.

(4) Die Kund:in verlangt die Blutentnahme ausdrücklich auf eigenen Wunsch im Sinne von § 1 Abs. 2 GOÄ und im Wissen darum, dass keine medizinische Indikation vorliegt.

(5) Die Ärztin oder der Arzt rechnet die Leistung nach der GOÄ im eigenen Namen gegenüber der Kund:in ab. Die Forderung wird an den Anbieter zur Einziehung abgetreten, soweit die Kund:in im Buchungsprozess gesondert zugestimmt hat; der Anbieter zieht sie als Teil des Gesamtbetrags ein und leitet sie ohne Abzug weiter. Die Rechnung der Ärztin oder des Arztes wird der Rechnung des Anbieters als Anlage beigefügt.

(6) Die Ärztin oder der Arzt erhält keine Messwerte.

§ 5 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Pakete auf labora.live ist kein bindendes Angebot.

(2) Mit Abschluss der Online-Buchung gibt die Kund:in ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag über die Leistung des Anbieters (§ 2) kommt mit der Bestätigung durch den Anbieter per E-Mail oder in der Web-App zustande. Mit derselben Bestätigung schließt der Anbieter in Vollmacht der Kund:in den Behandlungsvertrag mit der Ärztin oder dem Arzt am Standort (§ 4) und den Vertrag mit dem Partnerlabor (§ 3); Vertragspartner der Kund:in sind insoweit die Ärztin oder der Arzt bzw. das Partnerlabor, nicht der Anbieter.

(3) Die Kund:in muss volljährig und geschäftsfähig sein.

§ 6 Preise, Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preise. Preise verstehen sich inklusive der jeweils ausgewiesenen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus dem Entgelt für die Leistung des Anbieters nach § 2, der GOÄ-Vergütung der Ärztin oder des Arztes nach § 4 Abs. 5 und der GOÄ-Vergütung des Partnerlabors nach § 3 Abs. 5. Die drei Positionen werden auf der Rechnung getrennt ausgewiesen; die GOÄ-Vergütungen zieht der Anbieter als abgetretene Forderungen ein und leitet sie ohne Abzug weiter.

(3) Die Zahlung erfolgt vor Inanspruchnahme der Leistung über Stripe Payments Europe Ltd.

(4) Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung findet nicht statt. Der Anbieter sagt keine Erstattung durch private Krankenversicherungen zu und stellt keine hierauf gerichteten Abrechnungsunterlagen aus.

§ 7 Widerrufsrecht

(1) Verbraucher:innen steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular enthält die Widerrufsbelehrung unter labora.live/widerruf.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Leistung, wenn die Kund:in vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt und zugleich bestätigt hat, dass sie ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB). Zustimmung und Bestätigung werden im Buchungsprozess gesondert eingeholt.

(3) Die Leistung ist vollständig erbracht, sobald die Messwerte in der Web-App bereitgestellt sind.

(4) Widerruft die Kund:in nach Beginn, aber vor vollständiger Erbringung, schuldet sie Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen (§ 357 Abs. 8 BGB).

(5) Für den Behandlungsvertrag nach § 4 gilt ein eigenes Widerrufsrecht gegenüber der Ärztin oder dem Arzt.

§ 8 Terminänderung und Stornierung

(1) Die Kund:in kann den Termin bis 24 Stunden vor dem Slot kostenfrei stornieren oder verlegen.

(2) Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen berechnet der Anbieter eine Aufwandspauschale von 35 €. Der Kund:in bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

(3) Absatz 2 lässt das Widerrufsrecht nach § 7 unberührt.

§ 9 Gesundheitsdaten

(1) Die Verarbeitung der Gesundheitsdaten erfolgt auf Grundlage der gesonderten Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (labora.live/einwilligung/gesundheitsdaten). Ohne diese Einwilligung kann die Leistung nicht erbracht werden.

(2) Die Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar, im labora-Konto oder per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.

(3) Die Verarbeitung durch die Ärztin oder den Arzt im Rahmen des Behandlungsvertrags und die Verarbeitung durch das Partnerlabor im Rahmen von Analyse und Befundung erfolgen in deren jeweils eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung. Die Übermittlung des Befundes vom Partnerlabor an den Anbieter beruht auf der gesondert erklärten Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht.

(4) Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung (labora.live/datenschutz).

§ 10 Umgang mit auffälligen Werten

(1) Hält das Partnerlabor nach seiner ärztlichen Beurteilung eine Rückmeldung zu einem Wert für erforderlich, wendet es sich direkt an die Kund:in. Der Anbieter ist an dieser Rückmeldung nicht beteiligt, erhält sie nicht und nimmt keine eigene Prüfung der Messwerte auf medizinische Auffälligkeiten vor. Verantwortliche Stelle für die medizinische Einordnung ist das Partnerlabor.

(2) Die Kund:in bleibt in jedem Fall selbst dafür verantwortlich, auffällige Werte ärztlich abklären zu lassen.

§ 11 Mitwirkungspflichten

Die Kund:in stellt zutreffende Angaben bereit, beachtet die vor dem Termin übermittelten Vorbereitungshinweise und erscheint pünktlich zum gebuchten Slot.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Der Anbieter haftet nicht für die ärztliche Leistung nach § 4 und nicht für Analyse und Befundung nach § 3. Hierfür haften die Ärztin oder der Arzt bzw. das Partnerlabor.

(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 13 Anonymisierte Messwerte

(1) Eine Weiterverwendung anonymisierter Messwerte zu Forschungs- und Produktentwicklungszwecken erfolgt nur, wenn die Kund:in hierin gesondert eingewilligt hat. Die Einwilligung ist freiwillig, standardmäßig nicht erteilt und hat keinen Einfluss auf die Leistungserbringung.

(2) Liegt keine Einwilligung vor, werden die Messwerte bei Kontolöschung gelöscht.

(3) Einzelheiten zum Anonymisierungsverfahren regelt die Datenschutzerklärung.

§ 14 Daten nach Vertragsende

Beendet die Kund:in den Vertrag oder löscht ihr Konto, löscht der Anbieter die personenbezogenen Daten. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere nach § 147 AO, bleiben unberührt; die Verarbeitung wird insoweit nach Art. 18 DSGVO eingeschränkt.

§ 15 Änderungen der AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden der Kund:in mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht die Kund:in nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Partei zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats der Kund:in bleiben unberührt.

(2) Ist die Kund:in Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Hamburg.

(3) Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt daran nicht teil.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.